Website Abmahnsicher im Jahr 2023?

Wie wird eine Website abmahnsicher?

Sie wollen eine Webseite abmahnsicher und rechtskonform online stellen, regelmäßig aktualisieren und sind auf der Suche nach Hinweisen und Tipps? Ob Sie Gründer oder schon länger etablierter Unternehmer sind, ob Sie als Inhaber eines Shops oder als Webdesigner in ihrer Firma arbeiten: Wir geben Ihnen jede Menge Tipps, um eine rechtssichere Website zu erstellen und – viel wichtiger – dauerhaft rechtssicher zu betreiben.

website abmahnsicher

Worum geht’s?

Sie wollen eine Webseite für Ihr Unternehmen rechtssicher online stellen, regelmäßig aktualisieren und sind auf der Suche nach Hinweisen und Tipps? Oder erstellen Sie als Agentur und Webdesigner Internetseiten für Ihre Kunden und wollen kein Haftungsrisiko eingehen? Ob Sie Gründer oder schon länger etablierter Unternehmer sind, ob Sie als Inhaber eines Shops oder Webdesigner arbeiten: Wir geben Ihnen hier einen Überblick über alles was Sie wissen müssen und jede Menge Tipps, um eine rechtssichere Website zu erstellen und – viel wichtiger – dauerhaft rechtssicher zu betreiben.


1. Einstieg: Wer hilft mir bei der Erstellung einer rechtssicheren Website?

Bevor Sie eine Website für Ihre Firma erstellen, sollten Sie diese planen. Hier helfen am besten Profis, die so etwas nicht zum ersten Mal machen und somit wissen, worauf es ankommt. Auch wenn Sie bereits mit einer Website live sind, ist es wichtig, diese immer wieder auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen.

Nun sollen Sie sich natürlich um Umsatz und Gewinn ihrer Firma kümmern. Also ist es natürlich das Beste, jemanden mit diesem Job zu beauftragen, der dies kann und auch darauf spezialisiert ist. Wir machen das gerne für Sie, fragen Sie einfach mal unverbindlich an:


2. Der Name der Website: Das müssen Sie bei Domainregistrierung Markenrecht & Co. beachten

Sie sind Gründer und planen Ihren ersten Internetauftritt? Oder besteht Ihr Business schon länger, Sie haben sich aber nie konsequent um rechtliche Fragen gekümmert? So oder so: Am Anfang einer Website steht immer auch die Frage: Wie soll die Domain heißen? Soll Ihre Wunsch-Domain Ihren Unternehmensnamen beinhalten oder einen neuen Namen bekommen? Für viele ist die Webadresse das Aushängeschild. Dabei dürfen Sie kreativ sein, aber aus rechtlicher Sicht ist längst nicht alles erlaubt.

Beispiel: heide-klum.de, apple-fan.de, winnetou-ist-toll.de, ebax.de

Wenn Sie die Wunsch-Domain für Ihre Internetseite wählen, dürfen Sie nicht gegen fremde Rechte verstoßen. Das sind die wichtigstenVorgaben, die Sie beachten müssen:

  • Markenrecht: Wurde beim deutschen Patent- und Markenamt der gewünschte Name bereits als Marke in das Markenregister eingetragen (ähnliche oder wortgleiche Wort- oder Wort-Bild-Marke), dürfen Sie diesen nicht verwenden. Inhaber von Markenhabendas ausschließliche Nutzungsrecht und können allein entscheiden, ob Sie den Namen verwenden dürfen.
  • Unternehmenskennzeichen: Nutzen andere die Firma, die Sie verwenden möchten, für ihren Betrieb, begehen Sie Rechtsverletzungen.
  • Titelschutz: Sie dürfen keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Büchern, Songs oder Software nutzen.
  • Name eines Prominenten: Die Namen von Prominenten und Personen, die öffentlich bekannt sind, dürfen Sie nicht nutzen.
  • Ortsname: Die Namen von Städten oder Ortsteilen dürfen Sie ebenfalls nicht für Ihre Webadresse verwenden. Auch auf die Namen von Behörden und staatlichen Institutionen sollten Sie besser verzichten.
  • Werbung: Auf werbemäßige Domains wie „der-beste-Webdesigner-Berlins.de“ müssen Sie verzichten, wenn Sie diese Aussagen nicht mit Fakten belegen können.
  • Tippfehler-Domain: Sie dürfen keine bereits verwendeten URLs benutzen, in die Sie bewusst einen Tippfehler einbauen (sog. Tippfehler Domains).

Wenn Sie sich für eine rechtssichere Domain entschieden und die Domainregistrierung angestoßen haben, müssen Sie einen Vertrag mit einer Hosting-Firma schließen, bevor es an die Umsetzung geht. Schließen Sie mit ihrem Hoster einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab (diesen Vertrag stellt der Hoster zur Verfügung) und nehmen Sie einen Passus dazu in Ihre Datenschutzerklärung auf.

Kurz und knapp: Wenn Sie Ihre Domain einrichten, dürfen Sie keine fremden Rechte verletzen. Achten Sie dabei vor allem darauf, dass die Marke nicht bereits eingetragen ist und keine Namensrechte entgegenstehen. Unterstützung erhalten Sie auch von einem spezialisierten Anwalt.


3. Impressum: Was muss rein und wo muss es hin?

Bieten Sie Waren (Online Shop), Dienstleistungen oder redaktionelle Inhalte im Internet an, brauchen Sie für eine rechtssichere Website ein Impressum. Warum gibt es die Impressumspflicht? Ihre Besucher sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben und die Möglichkeit haben Sie zu kontaktieren, wenn sie zum Beispiel rechtlich gegen Sie vorgehen möchten. Haben Sie eine solche Anbieterkennzeichnung nicht auf Ihrer Internetseite, droht Ihnen eine teure Abmahnung. Die Anbieterkennzeichnung müssen Sie so einbinden, dass Nutzer die Angaben ständig leicht erkennen und unmittelbar erreichen können. Binden Sie es am besten in einen eigenen Menüpunkt im Footer der Seite ein, der von jeder Unterseite aus erreichbar ist.

Checkliste

Folgende Angaben müssen Sie in die Anbieterkennzeichnung auf Ihrer Homepage aufnehmen:

  • Immer notwendig: Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift, bei juristischen Person (zum Beispiel GmbH oder GbR) inklusive Zusatz und vertretungsberechtigte(n) Person(en) sind Pflicht. Bei einer AG, KGaA oder GmbH in Abwicklung oder Liquidation müssen Sie auch dies angeben. Pflicht sind auch Daten zur Kontaktaufnahme) Telefonnummer, E-Mailund – falls vorhanden – Faxnummer).
  • Nur notwendig wenn vorhanden: Sind Sie in das Handelsregister eingetragen, müssen Sie Handelsregisternummer und Registergericht angeben. Erbringen Sie innergemeinschaftliche Leistungen innerhalb der EU, müssen Sie Ihre Ust-ID nennen. Als wirtschaftlich Tätiger oder juristische Person geben Sie die Wirtschafts-ID vom Finanzamt an. Benötigen Sie eine behördliche Zulassungen, geben Sie die zuständige Behörde an. Bieten Sie redaktionelle Inhalte an, nennen Sie Namen und Anschrift des redaktionell Verantwortlichen für die Inhalte. Bei juristischen Personen nennen Sie Vor- und Zunamen undAnschrift des Vertretungsberechtigten.
  • Notwendig bei reglementierten Berufen: Sofern Sie oder Ihr Unternehmen einem reglementiertem Beruf angehören (zum Beispiel Lehrer, Steuerberater, Anwälte oder Ärzte) und in diesem Rahmen Ihre Dienste anbieten, müssen Sie bestimmte Angaben zur Kammer, Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen machen.
  • Notwendige Angaben zur Verbraucherschlichtungsstelle:Wenn Sie einen Online Shop betreiben oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen Sie Informationen zur Schlichtungsstelle machen. Geben Sie dann die Schlichtungsstelle, einen Link auf die Streitschlichtungsplattform der EU und die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (neu: Universalschlichtungsstelle) an.

Übrigens: Nutzen Sie eine virtuelle Adresse, weil Sie Ihre private Anschrift nicht angeben möchten? In diesem Fall haben Sie am meisten Rechtssicherheit, wenn Sie zusätzlich einen Mietvertrag über die Büroräume abschließen.

Kurz und knapp: Als Website-Betreiber brauchen Sie eine Anbieterkennzeichnung auf Ihrer Webseite. Dieses muss alle notwendigen Pflichtangaben enthalten und muss leicht auffindbar und erreichbar sein. Verlinken Sie es am besten im Footer Ihrer Internetseite.


4. Datenschutzerklärung: Was muss rein und wo muss sie hin?

DSGVO

Ein genauso wichtiger Bestandteilfür eine rechtssichere Website und ebenso erforderlicher Rechtstext ist die Datenschutzerklärung. Sie enthält Informationen für Ihre Nutzer und Besucher über jeden einzelnen Vorgang, bei dem personenbezogene Daten auf Ihrer Internetseite verarbeitet werden. Wenn Sie hier ungenau sind und sich nicht an die Vorgaben halten, müssen Sie damit rechnen abgemahnt zu werden oder Bußgelder zu kassieren. Und dann kann es richtig teuer werden: Die Datenschutzgrundverordnungsieht Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4% Ihres Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist) vor.

Den Text müssen Sie so auf Ihrer Website einbauen, dass sie IhreBesucher jederzeit von jeder Unterseite aus erreichen können. Hier eignet sich ebenfalls eine Verlinkung im Footer Ihrer Homepage am besten. Sie muss gut sichtbar, verständlich und transparent sein.

Checkliste

Das sind die wesentlichen Bestandteile der Datenschutzerklärung:

  • Allgemeine Informationen: Geben Sie den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung und seine Kontaktdaten an und nennen Sie, sofern vorhanden, auch den Vertreter mit Kontaktdaten. Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten, nennen Sie ihn inklusive Kontaktdaten.
  • Informationen zu den Rechten Betroffener: Nutzer, deren personenbezogene Daten Sie verarbeiten, haben Ihnen gegenüber Rechte, die Sie aufführen müssen. Das sind das Recht auf Auskunft, Recht auf Löschung, Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Widerspruch in die Datenverarbeitung und Widerruf der Einwilligung, Recht auf Datenherausgabe und -übertragbarkeit sowie Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde.
  • Informationen zur einzelnen Datenverarbeitung: Sie müssen jeden einzelne Datenverarbeitungsvorgang und die betroffenen personenbezogenen Daten nennen. Dazu gehören folgende Informationen: Art der Datenverarbeitung, Zweck der Erhebung personenbezogener Daten, Rechtsgrundlage, berechtigtes Interesse (ggf. eines Dritten) an der Datenverarbeitung, das den Datenschutz überwiegt sowie die Dauer der Speicherungbzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer.
  • Informationen zur Datenübertragung an andere: Sofern Sie Daten an Dritte oder ins Ausland übertragen (wollen), geben Sie bei der Datenübertragung an Dritte Empfänger und Kategorie der Empfänger an. Bei einer Datenübertragung ins Ausland oder an eine internationale Organisation nennen Sie die Absicht dazu.
  • Informationen zur Erforderlichkeit oder Profiling (sofern gegeben): Informieren Sie darüber, ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist. Erklären Sie, ob der Nutzer verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen und was passiert, wenn er das nicht tut. Klären Sie über die automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling auf.

Denken Sie an sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge, wenn Sie dieErklärung aufsetzen. Dazu gehören Cookies und Tracking genauso wie der Newsletterversand oder Social Media Buttons (Like oder Share).

Kurz und knapp: Sie müssen eine vollständige Datenschutzerklärung bereithalten, in die Sie alle Datenverarbeitungen personenbezogener Daten aufnehmen. Verlinken Sie diese am besten im Footer Ihrer Homepage und aktualisieren Sie sie laufend.


5. Texte, Bilder, Videos und Logos: Das müssen Sie bei Bildrechten, Lizenzen und Kennzeichnung beachten

Wenn es an die Erstellung der einzelnen Inhalte auf Ihrer Website geht, achten Sie darauf, dass Sie Bilder, Texte und Videos rechtssicher einbinden. Das gilt für einen Online Shop genauso wie für jede andere Homepage.

Hier geht es um das Urheberrecht: Nutzen Sie fremde Texte, Bilder oder Videos, brauchen Sie das Einverständnis des Urhebers. Hierzu kann er oder der Rechteverwerter Ihnen Nutzungsrechte einräumen. Wichtig: Der Urheber hat weiterhin das Recht auf Urhebernennung. Sie müssen also direkt am Werk, also zum Beispiel unterhalb des Bildes, den Namen des Fotografen nennen, sofern er nicht darauf verzichtet. Das gilt auch für Bilder von Stock-Anbietern wie fotolia, bei Social-Media-Auftritten oder Screenshots und Vorschaubilder.

Fotografieren und veröffentlichen Sie eigene Bilder, gilt folgendes:

  • Bilder mit Personen: Für Bilder, auf denenMenschen abgebildet sind, brauchen Sie deren Einwilligung. Ausnahmen gelten, wenn die Person nur Beiwerk auf einer Großveranstaltung ist und bei Bildern aus dem Bereich der Zeitgeschichte.
  • Bauwerke: Bauwerke dürfen Sie hingegen ohne Erlaubnis von der Straße aus fotografieren.
  • Bauwerke im Innenbereich: Innerhalb des Bauwerks regelt allerdings das Hausrecht, ob Sie Fotos erstellen und veröffentlichen dürfen.

Logos bekannterUnternehmen wie Facebook oder YouTube dürfen Sie in der Regel ohne zusätzliche Erlaubnis nutzen. Alle großen Anbieter stellen dafür Informationen bereit, ob und wie ihr Name benutzt werden darf:

Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen von:


6. Datenschutz: Das müssen Sie beim Thema DSGVO beachten

Wenn Sie eine aktuelle und vollständige Datenschutzerklärung mit allen wichtigen Inhalten auf Ihrer Seite eingebunden haben, haben Sie als Seitenbetreiber schon einen wichtigen Meilenstein geschafft. Allerdings bringt die DSGVO in Sachen Datenschutz noch einige andere To-Do’s mit sich, die Sie unbedingt beachten müssen, damit Sie nicht abgemahnt werden. Wichtig sind dabei immer die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung, die Sie im Hinterkopf behalten müssen. Das sind die wichtigsten Grundlagen beim Datenschutz:

  • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Sie brauchen grundsätzlich eine Rechtsgrundlage oder Einwilligung der betroffenen Person, um personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
  • Datensparsamkeit: Sie dürfen nur so viele Daten verarbeiten, wie Sie für den jeweiligen Zweck auch benötigen.
  • Zweckbindung: Die Daten dürfen Sie nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem Sie erhoben haben. Fällt der Zweck weg, müssen Sie die Daten löschen.
  • Datensicherheit: Je sensibler die Daten (z.B. Gesundheitsdaten), desto höher muss das Schutzniveau sein.

Lesen Sie dazu auch unseren Blog zur DSGVO.

Aus diesen rechtlichen Grundsätzen ergeben sich eine Menge praktische To-Do´s für Sie:

Binden Sie ein Kontaktformular auf Ihrer Webseite ein, dann fragen Sie nur Daten von Ihren Kunden als Pflichtangaben ab, die Sie tatsächlich zur Beantwortung der Kontaktanfrage benötigen.

Holen Sie Einwilligungen nur über ein echtes Consent Tool ein. Ein Cookie Hinweis oder ein Cookie Banner ohne Funktion sind nicht ausreichend.

Um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, brauchen Sie für Ihre Websites eine SSL-Verschlüsselung (SSL Zertifikat). Diese sorgt dafür, dass Dritte die Daten nicht auslesen und manipulieren können. Wichtig ist das insbesondere bei Newsletter-Anmeldungen, Kontaktformularen, Bestellformularen und Login-Daten.

Arbeiten Sie bei der Erstellung von Websites als Agentur mit externen Dienstleistern zusammen, müssen Sie AV-Verträge abschließen: Wenn externe Dienstleister oder Freelancer in Kontakt zu personenbezogenen Daten Ihrer Kunden kommen, ist ein AV-Vertrag Pflicht. Hier wird z.B. geregelt, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen er zum Schutz der Daten ergreift.

Praxis-Tipp:

Um eine DSGVO-konforme Einwilligung für Cookies einzuholen, benötigen Sie ein „echtes“ Consent Tool.


7. Social Media Fanpages: Hafte ich für Like/Share Buttons & Social Plugins von Facebook & Co. und was muss ich tun?

Haben Sie eine Facebook-Fanpage für Ihr Business, müssen Sie viele der bereits erwähnten Dinge beachten: Sie müssen – wie bei der Domain Ihrer Website – beim Seitennamen darauf achten, dass Sie nicht gegen fremde Namens- oder Markenrechte verstoßen. Sie brauchen auch hier Rechtstexte wie eine eigene Anbieterkennzeichnung für den Facebook-Auftritt Ihres Unternehmens: Dieses legen Sie entweder unter dem Punkt „Info“ an oder Sie richten eine eigene Unterseite „Impressum“ an. Verwenden Sie fremde Bilder und Grafiken, müssen Sie die Nutzungsrechte einholen und die Nutzungsbedingungen einhalten.

Sowohl als Website-Betreiber als auch als Webdesigner oder Agenturinhaber sollten Sie sich allerdings fragen: Brauche ich bzw. mein Kunde wirklich einen Facebook-Auftritt? Der Grund: Der EuGH hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages und Facebook gemeinsam für Datenschutzverstöße verantwortlich sind (Urteil vom 5.6.2018, C-210/16). Dieser Linie hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (Urteil vom 11.9.2019, 6 C 15/18) und in der Folge urteilte das deutsche Gericht (Urteil des OVG Schleswig vom 25.11.2021, 4 LB 20/13) kürzlich: Die Datenschutzbehörde darf Facebook-Fanpagebetreiber verpflichten, ihre Facebook-Seite wegen Datenschutzverstoßes abzuschalten.

Ähnliches gilt für Social Media Buttons in Form von Facebook Social Plugins wie Share-Buttons: Der EuGH hat bestätigt, dass Seitenbetreiber und Facebook gemeinsam verantwortlich sind, wenn beim Seitenaufruf personenbezogene Daten erhoben und weitergegeben werden. Was aber bedeuten die Urteileim Ergebnis für Sie als Seitenbetreiber? Das sollten Sie tun:

  • Erforderlichkeit prüfen: Wenn Sie eine Fanpage bei Facebook betreiben oder eine Like-Button auf Ihrer Seite einbinden, prüfen Sie, ob Sie wirklich darauf angewiesen sind. Bringt Ihnen der Auftritt keinen nennenswerten Mehrwert, verzichten Sie lieber darauf.
  • Page Controller Addendum: Wenn beides für Sie wichtige Marketing- bzw. Absatzkanäle sind, lassen Sie sie bestehen. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Sie das Facebook Page Controller Addendum einbinden und Ihre Datenschutzerklärung anpassen.
  • Bei Aufforderung abschalten: Sobald eine Datenschutzbehörde Sie als Seitenbetreiber auffordert, die Fanpage zu deaktivieren oder das Social Media Plugin zu entfernen, kommen Sie dieser Aufforderung nach.

8. Das ist bei Cookies, Tracking Tools und externen Plugins wichtig

Ob YouTube, Google Analytics oder Facebook Share Buttons: Als Website-Betreiber oder Webdesigner nutzen Sie womöglich Tracking Tools und solche, die Cookies setzen. Die Rechtslage ist hier mittlerweile eindeutig: Sie brauchen eine Einwilligung Ihrer Nutzer, wenn Sie nicht-essenzielle Cookies setzen. Das sind insbesondere Marketingcookies und Third Party Cookies. Hingegen brauchen Sie keine Einwilligung, wenn Sie Cookies setzen, die technisch für den Betrieb der Website und deren Funktion erforderlich sind.

Wichtig: Universal Analytics wird zum 01.06.2023 vollständig eingestellt! Das bedeutet, sollten Sie bis dato Universal Analytics nutzen, empfehlen wir Ihnen jetzt bereits die Umstellung auf Google Analytics 4.

Ein Cookie Consent Tool unterstützt Sie dabei, eine ordnungsgemäße Einwilligung einzuholen. Die Anforderungen an ein Cookie Consent Tool sind hoch:

  • Zwei gleichwertige Buttons: Sie müssen zwingend zwei gleichwertige Buttons („Akzeptieren“ und „Ablehnen“) enthalten.
  • Widerspruchsmöglichkeit: Der Nutzer muss später widersprechen können.
  • Kein Nudging: Dabei ist es nicht erlaubt, dass Sie den „Akzeptieren“-Button farblich hervorheben.
  • Checkboxen: Die Checkboxen dürfen nicht vorausgewählt sein.
  • Information: Ferner müssen Sie über die Verarbeitungen der einzelnen Tools informieren (z.B. Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer), das genügt jedoch auf einer zweiten Seite.

Nutzen Sie ein Cookie Consent Tool, ist dieses in den meisten Fällen rein technisch in der Lage, diese Anforderungen umzusetzen. Aber Achtung: Sie müssen das Tool richtig konfigurieren. Dazu gehört insbesondere: Prüfen Sie unbedingt selbst, dass die von Ihnen verwendeten Tools im jeweiligen Cookie Consent Tool in die richtige Kategorie (essenziell oder nicht essenziell) eingeordnet sind. Stellen Sie sicher, dass die Informationstexte zu den einzelnen Verarbeitungen vorhanden und die Buttons gleichwertig sind.

Ein weiterer Fallstrick bei Tracking Tools: Werden durch die Tools personenbezogene Daten in die USA und andere Drittländer übermittelt, sind Sie für den angemessenen Schutz der Daten verantwortlich. Berühmte Beispiele hierfür sind Mailchimp, Zoom und Google Analytics. Aber auch wenn Sie mit Freelancern außerhalb der EU zusammenarbeiten, besteht dieses Problem. Einen angemessenen, mit den Vorschriften derDSGVO vergleichbaren Schutz erhalten Sie, indem Sie mit dem jeweiligen Anbieter sogenannte Standardvertragsklauseln abschließen. Die größeren Anbieter stellen diese in ihren Tools oder auf ihren Webseiten bereit. Zudem müssen Sie eine Risikoabschätzung für jedes einzelne Tool machen.


9. Werbe-E-Mail& Newsletter: Das müssen Sie tun

Ob für die Website Ihrer Kunden oder für Ihre eigene Seite im Internet: Das Versenden eines Newsletters ist bis heute für viele ein lohnenswerter Marketingkanal und eine wichtige Werbung. Allerdings müssen Sie wichtige Punkte beachten, um keine Abmahnung zu riskieren.

Das Wichtigste: Sie brauchen eine Einwilligung des Newsletterempfängers, um die E-Mail an seine E-Mail-Adresse zu versenden. Diese muss per Double-Opt-In erfolgen.

Das Formular auf Ihrer Internet Website, über das Sie die Anmeldungen einholen, muss folgende Daten enthalten:

  • Eintragefeld: Die Angabe der E-Mail-Adresse ist ein Pflichtfeld. Alle anderen Angaben wie Name,Anschrift oder Alter müssen freiwillige Angaben bleiben.
  • Zweck: Geben Sie an, zu welchem Zweck Sie die Daten erheben und was Sie damit tun.
  • Häufigkeit: Wie oft Sie den Newsletter versenden, müssen Sie dem Empfänger ebenfalls mitteilen.
  • Newsletter-Software: Nennen Sie den Anbieter des Tools (z.B. Mailchimp, Sendinblue), über das Sie den Newsletter versenden.
  • Widerspruchsmöglichkeit: Nennen Sie idealerweise schon im Formular, jedenfalls aber in jeder einzelnen Mail die Möglichkeit, den Newsletter wieder abzubestellen.

Verwenden Sie für den Newsletterversand ein Tool eines Drittanbieters, müssen Sie mit diesem eine Auftragsverarbeitung schließen. Hat der Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU, müssen Sie zusätzlich Standardvertragsklauseln abschließen und einen Risikoabwägung machen. In Ihrer Datenschutzerklärung müssen Sie ausführlich darstellen, wie Sie beim Newsletterversand mit den Daten Ihrer Nutzer umgehen. Setzen Sie bereits im Anmeldformular einen Link auf diese.


10. Haftung für Inhalte: Wann hafte ich und wann reicht ein Haftungsausschluss/Disclaimer?

Als Seitenbetreiber haften Sie selbstverständlich für Texte und Bilder, die Sie selbst erstellt haben. Wenn Sie hingegen fremde Inhalte, die Sie zum Beispiel über Suchmaschinen irgendwo im Internet gefunden haben, verwenden, einbinden oder darstellen, wird es komplizierter.

Ein Beispiel: Sie verlinken auf einen Online-Zeitungsartikel. In diesem beschimpft der Autor eine andere Person und macht sich dadurch wegen Beleidung strafbar. Müssen Sie nun haften?

Die Rechtsprechung ist hierzu nicht ganz einheitlich. Bei strafrechtlich relevanten Inhalten, zum Beispiel wegen Beleidigung und übler Nachrede (§§ 185 ff. StGB) und der Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB) haften Sie jedenfalls auch für Links, wenn die Strafbarkeit offensichtlich war und Sie davon Kenntnis hatten. In einigen Fällen kann es aber sein, dass eine Strafbarkeit, etwas wegen übler Nachrede, nicht offensichtlich ist oder sich erst durch ein späteres Gerichtsverfahren bestätigt. In diesem Fall müssen Sie die Verlinkung in jedem Fall sofort entfernen, wenn Sie von der Rechtswidrigkeit erfahren. Unsere Empfehlung: Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die Inhalte der Seiten, auf die Sie verlinken, rechtmäßig sind, verzichten Sie besser auf den Link. Links auf Seiten mit pornographischen oder terroristischen Inhalten sollten Sie auf jeden Fall vermeiden.

Was aber ist mit der urheberrechtlichen Haftung für geteilte oder verlinkte Inhalte? Haben diese Inhalte bereits gegen Urheberrecht verstoßen, haften auch Sie unter Umständen dafür: Da Sie Unternehmer sind, wird vermutet, dass Sie wussten, dass der Inhalt gegen Urheberrechte verstößt. Sie müssen dann beweisen, dass Sie dies nicht wussten oder nicht hätten wissen können. Anderenfalls haften Sie für die Urheberrechtsverletzung. Entfernen Sie die Inhalte sofort, wenn der Urheber Sie auf die Verletzung hinweist.

Im Übrigen haften Sie wie folgt:

  • Eigene Inhalte: Sie haften für eigene Inhalte, die Sie auf Ihrer Webseite einstellen.
  • Fremde Inhalte: Für fremde Inhalte haften Sie dagegen nur, wenn Sie wussten, dass die Inhalte rechtswidrig waren. Auch wenn Sie davon erfahren und sie unverzüglich entfernen, haften Sie nicht. Allerdings sollten Sie auch hinreichend kennzeichnen, dass es sich um fremde Inhalte handelt.
  • Disclaimer: Ein schlichter Disclaimer oder Haftungsausschluss wie  „Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten.“ hat dabei rechtlich kaum einen Wert. Bei fehlerhaften Formulierungen können Disclaimer sogar unzulässige Haftungsklauseln darstellen und abgemahnt werden. 

Kurz und knapp: Sie haften unter Umständen dafür, wenn Sie Links auf rechtswidrige Seiten setzen. Links auf Seiten mit pornographischen oder terroristischen Inhalten sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. Haftungsausschlüsse und allgemeine Disclaimer haben rechtlich kaum einen Wert.

Quelle: erecht24.de


11. Wie sichere ich meine Webseite jetzt praktisch ab?

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